Luftrecht

Wir lösen alle juristischen Probleme im Bereich der Luftfahrt.

Naske Rechtsanwälte ist die Spezialkanzlei für Luftrecht/Luftfahrtrecht.

Wir beraten u.A. Luftfahrtunternehmen, Flugzeughersteller, Piloten, Instandhaltungsbetriebe & CAMO.


Wo andere aufgeben, finden wir Lösungen.


Einen guten Überblick finden Sie in den von Nina Naske verfassten Luftrecht Basics

Die Vielfalt der Genehmigungstatbestände in der Luftfahrt geht mit einer Vielfalt an Begriffen einher. Mal ist von der Genehmigung die Rede, dann von einer Zulassung, mitunter geht es um Erlaubnisse, manchmal wieder wird von Berechtigungen gesprochen. Nicht immer gibt es Unterschiede, aber wenn es wirklich darauf ankommt, ist genaue Prüfung und gründliche juristische Arbeit gefragt.

Wichtigstes Merkmal: die Genehmigung, Zulassung, Erlaubnis oder Berechtigung muss stets erst vorliegen, bevor es dann endlich losgehen kann.

Unternehmen der Luftfahrt brauchen Genehmigungen

Flughäfen, Airlines, Flugsicherungsdienste, Flugzeughersteller und Instandhaltungsbetriebe und Flugschulen oder sogar Cateringunternehmen - in der Luftfahrt brauchen die meisten Unternehmen für ihre Arbeit bestimmte Genehmigungen.

Besonders aufwändig kann es für die Fluggesellschaften werden, die jedenfalls drei grundlegende Genehmigungen brauchen:


Je nach Art des Flugbetriebs können dann noch weitere Genehmigungen hinzukommen. Außerdem steht die Airline ständig unter der Aufsicht der Luftfahrtbehörde (in Deutschland: des Luftfahrt-Bundesamts). Das bedeutet unter anderem, dass mit Überraschungsbesuchen der Behörde zu rechnen ist, die überprüfen will, ob alle Anforderungen eingehalten werden.


Darum kümmern wir uns für Sie!

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