Wir lösen alle juristischen Probleme im Bereich der Luftfahrt.
Naske Rechtsanwälte ist die Spezialkanzlei für Luftrecht/Luftfahrtrecht.
Wir beraten u.A. Luftfahrtunternehmen, Flugzeughersteller, Piloten, Instandhaltungsbetriebe & CAMO.
Wo andere aufgeben, finden wir Lösungen.
Einen guten Überblick finden Sie in den von Nina Naske verfassten Luftrecht Basics
Die Vielfalt der Genehmigungstatbestände in der Luftfahrt geht mit einer Vielfalt an Begriffen einher. Mal ist von der Genehmigung die Rede, dann von einer Zulassung, mitunter geht es um Erlaubnisse, manchmal wieder wird von Berechtigungen gesprochen. Nicht immer gibt es Unterschiede, aber wenn es wirklich darauf ankommt, ist genaue Prüfung und gründliche juristische Arbeit gefragt.
Wichtigstes Merkmal: die Genehmigung, Zulassung, Erlaubnis oder Berechtigung muss stets erst vorliegen, bevor es dann endlich losgehen kann.
Unternehmen der Luftfahrt brauchen Genehmigungen
Flughäfen, Airlines, Flugsicherungsdienste, Flugzeughersteller und Instandhaltungsbetriebe und Flugschulen oder sogar Cateringunternehmen - in der Luftfahrt brauchen die meisten Unternehmen für ihre Arbeit bestimmte Genehmigungen.
Besonders aufwändig kann es für die Fluggesellschaften werden, die jedenfalls drei grundlegende Genehmigungen brauchen:
- Die Betriebsgenehmigung (Operating Licence): zu den Voraussetzungen gehört unter anderem die finanzielle Leistungsfähigkeit. Die Rechtsvorschriften zur Betriebsgenehmigung finden sich in der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008
- Die Betriebsgenehmigung bekommt nur, wer über ein Luftfahrzeugbetreiberzeugnis (Air Operator Certificate, AOC) verfügt. Für das AOC muss gezeigt werden, dass ein sicherer Flugbetrieb gewährleistet ist, deshalb braucht die Airline insbesondere auch qualifiziertes Personal. Das AOC wird nach den Rechtsregeln der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 bzw. Verordnung (EU) Nr. 2018/1139 (Grundverordnung) und der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 (Durchführungsverordnung) erteilt
- Die Genehmigung als Unternehmen zur Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (Continuing Airworthiness Management Organisation, CAMO) wird nach der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 und der Durchführungs-Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 erteilt.
Je nach Art des Flugbetriebs können dann noch weitere Genehmigungen hinzukommen. Außerdem steht die Airline ständig unter der Aufsicht der Luftfahrtbehörde (in Deutschland: des Luftfahrt-Bundesamts). Das bedeutet unter anderem, dass mit Überraschungsbesuchen der Behörde zu rechnen ist, die überprüfen will, ob alle Anforderungen eingehalten werden.